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Neuerungen bei der Grundsteuerberechnung in Bayern: Was Sie wissen müssen

Die Grundsteuer ist eine der ältesten und am weitesten verbreiteten Steuerarten weltweit. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte, die sie zur Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Straßen und Parks verwenden. In Bayern gibt es nun bedeutende Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer, die sowohl Privatpersonen als auch klein- und mittelständische Unternehmen betreffen.

 

Hintergrund:

Die Grundsteuerreform in Deutschland wurde bereits seit Jahren diskutiert, um das veraltete System zu modernisieren und gerechter zu gestalten. Nach langen Verhandlungen wurde im Jahr 2019 ein neues Gesetz verabschiedet, das eine grundlegende Reform der Grundsteuer vorsieht. Bayern hat nun als erstes Bundesland die Umsetzung dieser Reform beschlossen.

 

Die Neuerungen:

Die wichtigste Neuerung betrifft die Berechnung der Grundsteuer. Bisher wurde die Steuer auf Grundlage von Einheitswerten berechnet, die teilweise seit den 1960er Jahren nicht mehr aktualisiert wurden. Das führte zu erheblichen Ungerechtigkeiten, da die Immobilienpreise in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen sind, während die Einheitswerte unverändert blieben.

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Grundsteuer künftig auf Basis von aktuellen Bodenrichtwerten sowie individuellen Gebäudemerkmale berechnet wird. Dadurch soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden, die besser den tatsächlichen Wert der Immobilien widerspiegelt.

 

Auswirkungen:

Für Privatpersonen bedeutet dies, dass sich ihre Grundsteuerbelastung möglicherweise ändern wird. Insbesondere für diejenigen, die in Regionen mit stark steigenden Immobilienpreisen leben, könnte die Grundsteuererhöhung spürbar sein. Auf der anderen Seite könnten Eigentümer in Gebieten mit sinkenden Immobilienwerten eine Entlastung erfahren.

Klein- und mittelständische Unternehmen, die über Gewerbeimmobilien verfügen, müssen ebenfalls mit Veränderungen rechnen. Es ist jedoch anzumerken, dass für Unternehmen oft andere Regelungen gelten können, je nach Art des Gewerbes und der Größe des Unternehmens. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die konkreten Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

 

Was Sie jetzt tun können:

Um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, sollten Eigentümer von Immobilien in Bayern ihre aktuellen Grundsteuerbescheide überprüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Steuerberater halten. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die individuellen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Zusätzlich ist es ratsam, die Entwicklung der Bodenrichtwerte in der eigenen Region im Auge zu behalten, da diese einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer haben können. Durch eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Marktwerte können Eigentümer sicherstellen, dass ihre Grundsteuerzahlungen korrekt berechnet werden.

 

Insgesamt stellen die Änderungen bei der Grundsteuerberechnung in Bayern einen Schritt in Richtung Fairness und Aktualität dar. Indem die Grundsteuer an die aktuellen Immobilienwerte angepasst wird, wird eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht, die den unterschiedlichen Wertentwicklungen in verschiedenen Regionen Rechnung trägt.