Ob einem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug zusteht, wenn dieser sein
Hausdach reparieren lässt, auf dem sich eine PV-Anlage befindet, hat am
7.12.2022 der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Ein Steuerpflichtiger ließ sich 2009 eine PV-Anlage auf sein privates Hausdach bauen
und ordnete die Tätigkeit rechtzeitig und vollständig seinem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zu. Nach einigen Jahren wurde festgestellt, dass die Anlage unsachgemäß
montiert wurde, sodass das...