Erneuerbare Energien · 02. September 2022
Zum zweiten Entlastungspaket gehört die Energiepreispauschale (EPP), die die stark gestiegenen Energiekosten abmildern soll. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 300 €, der jedem anspruchsberechtigten Bürger einmalig ausgezahlt werden soll, unabhängig von Vermögen oder Familienstand.
Zu den Anspruchsberechtigten gehören unbeschränkt Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit erzielen, sowie auch