Mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann es sich nun kein Unternehmen und auch kein Verein mehr leisten, das Thema Datenschutz auf die leichte Schulter zu nehmen. Unvollständige Datenschutzerklärungen, falsche oder unzureichende Angaben beim Newslettermarketing oder sogar komplett fehlende Datenschutzerklärungen können nun schnell teuer werden.
Für große Datenschutzverstöße können gegen Unternehmen künftig bis zu 20 Mio Euro oder 4 % ihres erzielten Jahresumsatzes als Bußgeld verhängt werden.
Den meisten klein- und mittelständischen Unternehmen sowie auch den unzähligen Vereinen fehlt in bei den neuen gesetzlichen Vorgaben der Überblick und welche Regelung genau sie betrifft.
Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Datenschutz und erstellen für Ihr Unternehmen ein Datenschutzkonzept.
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