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Steuern bei Erbschaft und Schenkung: Was vererbt wird und was nicht

Erbschaften und Schenkungen sind nicht nur emotionell, sondern auch steuerlich bedeutsame Ereignisse. Bevor man jedoch in die Welt des Erbens und Schenkens eintaucht, ist es wichtig zu verstehen, was genau unter diesen Begriffen zu verstehen ist und welche steuerlichen Konsequenzen sie mit sich bringen.

 

Was ist eine Erbschaft?

Eine Erbschaft tritt ein, wenn eine Person stirbt und ihr Vermögen auf eine andere Person oder mehrere Personen übergeht. Das Vermögen, das vererbt werden kann, umfasst Geld, Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, Kunstwerke und andere materielle Güter. Nicht alle Vermögenswerte können jedoch vererbt werden. Bestimmte Vermögensgegenstände wie persönliche Schulden oder Vermögenswerte, die aufgrund bestimmter Vereinbarungen wie Trusts oder Lebensversicherungspolicen bereits an andere Personen übertragen wurden, fallen nicht in die Erbmasse.

 

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung tritt ein, wenn eine Person freiwillig und ohne Gegenleistung Vermögenswerte an eine andere Person überträgt. Anders als bei einer Erbschaft erfolgt eine Schenkung zu Lebzeiten. Schenkungen können Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Aktien und andere Vermögenswerte umfassen.

 

Steuerliche Behandlung von Erbschaften und Schenkungen

In vielen Ländern unterliegen Erbschaften und Schenkungen bestimmten Steuern, die als Erbschafts- oder Schenkungssteuer bekannt sind. Die Höhe dieser Steuern und die Freibeträge variieren je nach Gesetzgebung und können sich im Laufe der Zeit ändern. Im Folgenden geben wir eine allgemeine Übersicht über die steuerliche Behandlung von Erbschaften und Schenkungen:

  1. Erbschaftssteuer: Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des Vermögens berechnet, das eine Person nach Abzug von Schulden und Freibeträgen erbt. In vielen Ländern gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Beträge, die den Freibetrag überschreiten, werden zu einem festgelegten Steuersatz besteuert.
  2. Schenkungssteuer: Ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer unterliegen Schenkungen ebenfalls der Besteuerung. Der Wert der Schenkung wird besteuert, wobei es auch hier Freibeträge gibt. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Wert der Schenkung und den geltenden Steuersätzen ab.
  3. Freibeträge: Freibeträge sind Geldbeträge, bis zu denen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Diese Beträge können je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten variieren. Oftmals gelten höhere Freibeträge für direkte Nachkommen wie Kinder oder Ehepartner im Vergleich zu entfernteren Verwandten oder Nichtverwandten.
  4. Steuerliche Ausnahmen: In einigen Fällen können bestimmte Vermögenswerte von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit sein. Dazu gehören beispielsweise Betriebsvermögen, bestimmte gemeinnützige Stiftungen oder Vermögenswerte, die für wohltätige Zwecke gespendet werden.
  5. Steuerliche Planung: Um die steuerliche Belastung von Erbschaften und Schenkungen zu minimieren, ist eine sorgfältige steuerliche Planung erforderlich. Dazu gehören Strategien wie die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, die Nutzung von Freibeträgen und Steuervorteilen sowie die Einrichtung von Trusts oder anderen rechtlichen Strukturen.

 

Insgesamt ist die steuerliche Behandlung von Erbschaften und Schenkungen ein komplexes Thema, das eine individuelle Beratung durch Steuerexperten erfordert. Durch eine sorgfältige Planung können jedoch die steuerlichen Auswirkungen minimiert und das Vermögen effektiv an die nächste Generation übertragen werden.