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Aktuelle Freibeträge und Steuersätze für Erbschaften und Schenkungen

Erbschaften und Schenkungen gehören zu den bedeutendsten finanziellen Ereignissen im Leben eines Menschen. Doch neben den emotionalen Aspekten spielen auch die steuerlichen Konsequenzen eine entscheidende Rolle. Die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird durch Freibeträge und Steuersätze bestimmt, die regelmäßig angepasst werden. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Freibeträge und Steuersätze für Erbschaften und Schenkungen in Deutschland.

 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des Vermögens berechnet, das eine Person durch eine Erbschaft erwirbt. Hier sind die aktuellen Freibeträge für die Erbschaftssteuer in Deutschland:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister: 20.000 Euro
  • Alle anderen Erben: 20.000 Euro

Übersteigt der Wert des ererbten Vermögens den jeweiligen Freibetrag, fällt Erbschaftssteuer an. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des ererbten Vermögens. Die Steuersätze für die Erbschaftssteuer liegen zwischen 7% und 50%.

 

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer wird auf den Wert von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten erhoben. Auch hier gelten Freibeträge, die den Betrag festlegen, bis zu dem keine Schenkungssteuer anfällt. Die aktuellen Freibeträge für die Schenkungssteuer in Deutschland lauten wie folgt:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro alle 10 Jahre
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro alle 10 Jahre
  • Enkelkinder: 200.000 Euro alle 10 Jahre
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro alle 10 Jahre
  • Geschwister: 20.000 Euro alle 10 Jahre
  • Alle anderen Beschenkten: 20.000 Euro alle 10 Jahre

Überschreitet der Wert der Schenkung den jeweiligen Freibetrag, wird Schenkungssteuer fällig. Die Steuersätze für die Schenkungssteuer entsprechen denen der Erbschaftssteuer und liegen zwischen 7% und 50%.

 

Steuerliche Ausnahmen und Besonderheiten

Neben den Freibeträgen gibt es bestimmte steuerliche Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Dazu gehören unter anderem:

  • Betriebsvermögen: Für Betriebsvermögen gibt es teilweise erhebliche Steuervergünstigungen, um die Fortführung von Unternehmen zu erleichtern.
  • Gemeinnützige Stiftungen: Spenden an gemeinnützige Stiftungen können steuerlich begünstigt sein.
  • Steuerliche Planung: Durch eine vorausschauende steuerliche Planung können Schenkungen und Erbschaften so gestaltet werden, dass die Steuerlast minimiert wird.

 

Fazit

 

Erbschaften und Schenkungen sind wichtige finanzielle Ereignisse, die steuerliche Konsequenzen haben können. Die aktuellen Freibeträge und Steuersätze für Erbschaften und Schenkungen in Deutschland bieten Orientierung für die steuerliche Planung. Es ist jedoch ratsam, sich bei größeren Vermögensübertragungen von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen zu optimieren und mögliche Steuervorteile zu nutzen.